Aufhebungsvereinbarung

AufhebungsvereinbarungEs gibt verschiedene Umstände die dafür sorgen, dass sich die Wege von Mitarbeitern und Unternehmen trennen. Dabei können aus verschiedensten Gründen die Arbeitgeber die treibende Kraft sein und an einer Kündigung des Mitarbeiters Interesse haben. Genauso gibt es auch den umgekehrten Fall, bei dem die Arbeitnehmer die Initiative ergreifen und eine Kündigung anstreben.

Bei beiden Szenarien handelt es sich jedoch um eine einseitige Kündigung, also eine Kündigung von der die Gegenseite nur Kenntnis nehmen muss. Solange Sie sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält, ist diese rechtens und kann nicht verhindert werden. Es gibt allerdings noch einen anderen Weg. Der nennt sich Aufhebungsvereinbarung. Darüber berichten wir in diesem Artikel und bieten ein Muster zum Download an.

 

Aufhebungsvereinbarung herunterladen

Direkt vorab für ungeduldige hier ein Beispiele bzw. Muster Aufhebungsvereinbarung. Sie können dieses verwenden wie Sie möchten. Egal ob Sie lediglich als Inspiration für eigene Dokumente nutzen, als Anregung bei einzelnen Aspekten oder Elementen, generell um Ideen zu sammeln oder zur Anschauung oder Fortbildung in einem übergeordneten Sinne. Wir machen keinerlei Vorgaben und wünschen in jedem Fall viel Erfolg beim Erreichen Ihrer Ziele.  Damit jeder unserer Besucher möglichst optimal mit dem Muster arbeiten kann, bieten wir unser Muster im Format Microsoft Word an.








Achtung: Unser Aufhebungsvereinbarung Muster steht unentgeltlich zur Verfügung. Ihnen entstehen keine Kosten. Jedoch übernehmen wir darüber hinaus nicht zusätzlich Haftung für die angebotenen Dokumente. Die Verwendung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr hin. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Vielen Dank!

 

Aufhebungsvereinbarung für Arbeitgeber

Warum greifen Arbeitgeber ggf. auf eine Aufhebungsvereinbarung zurück? Hier einige Erklärungen dafür: Als Arbeitgeber gibt es Situationen in denen es sinnvoll ist, oder sogar notwendig, einzelne Mitarbeiter zu entlassen oder diesen zu kündigen. Ein Beispiel dafür sind betriebsbedingte Kündigungen, die vor allen Dingen bei wirtschaftlicher Schieflage ein erster Rettungsversuch sind. Die Idee dahinter ist, dass die wirtschaftliche Situation die Geschäftsführung zum Handeln zwingt, da das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht mehr stimmt. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein und würden hier nun den Rahmen sprengen.

Allerdings sind betriebsbedingte Kündigungen nicht wahlweise möglich. Sprich: Sie können sich nicht problemlos ein Wunschteam zusammenstellen und den restlichen Mitarbeitern eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Dort greifen verschiedene Regeln zum Kündigungsschutz, der Betriebsrat muss befragt werden und diverse gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Ein großer Punkt dabei ist zum Beispiel eine Sozialauswahl, bei der aussortiert wird wem zuerst gekündigt wird. Die Grundlage für die Entscheidung zielt darauf ab, den Personen mit der höchsten Chance auf einen neuen Job am wenigsten Schutz zu gewähren. So sind zum Beispiel junge, unverheiratete Singles ohne Kinder eher Kandidaten als ältere Mitarbeiter die verheiratet sind, Kinder haben und schlechtere Chancen auf neue Anstellung haben. Problem dabei nur: Vielleicht sind dies nicht unbedingt jene Mitarbeiter, auf die Sie Ihre Zukunft verwetten. Also bieten Sie den Kandidaten, von denen Sie sich trennen möchten, gezielt eine Aufhebungsvereinbarung an. Da diese als einvernehmlich gilt, werden alle regeln zum Kündigungsschutz und ähnlichem umgangen.