Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis

Aufhebungsvertrag ArbeitsverhältnisUnser Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis ist ein kostenloses Muster, mit dem innerhalb von kürzester Zeit ein eigener Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden kann. Dabei ist es egal ob Sie lediglich unkompliziert die Vorlage übernehmen, ergänzen und anpassen oder nur die Texte verwenden um sie in einem Muster für Geschäftsbriefe ihrer Corporate Identity einpassen. Der Aufhebungsvertrag für Arbeitsverhältnisse ist vollkommen kostenfrei und flexibel einsetzbar. Sie entscheiden! Das Aufhebungsvertrag Muster steht auf dieser Seite kostenlos zur Verfügung und kann im Dateiformat Microsoft Word heruntergeladen werden. Zudem bieten wir Informationen rund um das Thema Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis.

Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis herunterladen

Über das folgende Downloadformular kann der Aufhebungsvertrag angefordert werden. Dazu ist die Anmeldung zu unserem Newsletter erforderlich. Für Sie entstehen keine Kosten. Das Muster können Sie im Anschluss für Ihre persönliche Situation anpassen.








 

Hinweis: Wir bieten die Dokumente kostenlos an. Dennoch wird alles im Detail geprüft und nach bestem Wissen und Gewissen auf Fehler und inhaltliche Probleme untersucht. Dennoch können wir leider keinerlei Haftung übernehmen. Die Verwendung erfolgt daher vollständig auf eigene Gefahr hin.

Der Aufhebungsvertrag im Überblick

Bei dem „Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis“ wird, wie der Name bereits andeutet, ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgehoben. Das bedeutet konkret, die beiden Vertragsparteien Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf den Arbeitsvertrag mit einem neuen Vertrag quasi aufzulösen. Man nennt den Aufhebungsvertrag daher auch Auflösungsvertrag. Er ist die Alternative zu einer einseitigen Kündigung, welche von nur einer Partei initiiert wird. Der größte Unterschied bei einem Aufhebungsvertrag ist, dass keine Kündigungsfristen zu berücksichtigen sind. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stimmen zu und können damit, zumindest theoretisch, den Vertrag vollständig mit sofortiger Wirkung für nichtig erklären.

Aufhebungsvertrag aus Arbeitnehmersicht

Bei Arbeitnehmern ist der „Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis“ vor allem beliebt, weil er er es ermöglicht ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist aus einem Unternehmen auszusteigen. Häufig kann es manchen gar nicht schnell genug gehen. Meist ist dies der Fall wenn eine neue, interessante Herausforderung in Form einer neuen Arbeitsstelle gefunden wurde, der Arbeitnehmer sich in der Firma nicht (mehr) wohl fühlt oder bereits sehr lange in der jetzigen Firma angestellt ist und eine längere Kündigungsfrist hat. Da liegt der Gedanke an einen Aufhebungsvertrag nahe, denn er ermöglicht quasi den Einstieg in eine neue Firma im wahrsten Sinne des Wortes „über Nacht“. Wird er mit sofortiger Wirkung ausgestellt und somit der Arbeitsvertrag aufgehoben, kann er bereits am nächsten Tag in einer neuen Firma arbeiten. Voraussetzung ist, der Arbeitgeber stimmt zu.

Zudem gibt es in der Tat auch einige Nachteile. Die kommen vor allem dann zum tragen, wenn gar kein neuer Job auf den Arbeitnehmer wartet. Der Arbeitnehmer handelt bei der Unterzeichnung von einem Aufhebungsvertrag wie bei einer durch ihn initiierten Kündigung. Zumindest sieht dies die Agentur für Arbeit so. Er verliert seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht, jedoch wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend ausgesetzt. Daher sollte man als Arbeitnehmer einen „Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis“ nur akzeptieren, wenn eine weitere Beschäftigung an anderer Stelle gesichert ist.

Vorteil für Arbeitgeber

Arbeitgeber profitieren ebenfalls in manchen Situationen von einem „Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis“. In erster Linie stehen hier die Kündigungsfrist sowie der Kündigungsschutz im Vordergrund. Der Arbeitgeber kann bei einem Stellenabbau dank Aufhebungsvertrag auch Mitarbeiter aus dem Unternehmen nehmen, die bei einer Kündigung durch eine Sozialauswahl nicht so einfach hätten gehen können. Das ist vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen eine Überlegung. Wichtig ist nur, dass der Arbeitnehmer zustimmt. Tut er dies, kann auch kein Betriebsrat etwas dagegen unternehmen, immerhin hat der Arbeitnehmer den Vertrag freiwillig aufgelöst.