Aufhebungsvertrag Mietvertrag

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Aufhebungsvertrag Mietvertrag anfordern

Unser Aufhebungsvertrag Mietvertrag Muster kann über den folgenden Link angefordert werden. Wir bieten das Muster im Dateiformat Microsoft Word an, so dass möglichst alle gängigen Office Anwendungen von unserem Muster Gebrauch machen können. Das Muster kann natürlich auch mit Google Documents geöffnet werden. Sollte also kein Office Programm verfügbar sein, ist dies eine gute und günstige Alternative.

Auszug Aufhebungsvertrag Mietvertrag








Hinweis: Wir stellen den Aufhebungsvertrag Mietvertrag kostenlos zur Verfügung. Dennoch sind alle Dokumente nach bestem Wissen und Gewissen auf rechtliche Aspekte hin geprüft. Wir übernehmen allerdings keine Haftung. Die Verwendung erfolgt daher auf eigene Gefahr.

 

Warum ein Mietaufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag für Mietverträge wird in der Praxis eher selten eingesetzt. Gerade im Bezug auf Mietobjekte, bei denen Wohnfläche zur Verfügung gestellt wird, ist die Kündigungsfrist für beide Parteien wichtig. Der Vermieter kann oder möchte keine Ausfälle bei den Mieteinnahmen in Kauf nehmen. Dies kann, je nach Anzahl der Immobilien und Mietobjekte, zu finanziellen Engpässen führen. Speziell bei Vermietern die nur wenige oder gar nur ein Mietobjekt besitzen ist dies ein größeres Problem.

Dort ist die Miete oft mit in das monatliche Budget einkalkuliert. Der Mieter ist natürlich auf die Kündigungsfrist angewiesen, damit er ausreichend Zeit hat um eine neue Wohnung zu finden. Meist hat er durch die Kündigungsfrist drei Monate Zeit dies zu tun. Zudem muss er innerhalb von drei Monaten auch umgezogen sein, was in der Praxis jedoch meist reibungslos funktioniert. Speziell innerhalb einer Stadt oder Gemeinde sind drei Monate für einen Umzug, unabhängig von dem damit verbundenen Aufwand und Stress, ausreichend.

Bei dem Aufhebungsvertrag Mietvertrag wird die Kündigungsfrist umgangen. Wenn beide Parteien einverstanden sind, wird ein bestehender Mietvertrag vorab beendet. Dadurch fällt die Kündigungsfrist auf beiden Seiten weg. In der Praxis wird dies selten genutzt, da die Vorteile meist immer nur bei einer Partei gleichzeitig von Interesse sind. Wenn er angewandt wird, liegt meist ein befristeter Mietvertrag vor. Bei diesem ist es sehr häufig nicht möglich den Vertrag vorab ordentlich, also unter Beachtung einer Kündigungsfrist, zu kündigen. Die einzige Option ist hier, die Zustimmung beider Vertragsparteien vorausgesetzt, ein Aufhebungsvertrag.