Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld

Aufhebungsvertrag ArbeitslosengeldEin Arbeitnehmer mag zunächst von der Idee eines Aufhebungsvertrages angetan zu sein. Vor allen Dingen wenn mit der Unterzeichnung eine nicht unerhebliche Abfindung im Raum steht, sind vielfach Angestellte geneigt diese Chance zu ergreifen und dem Auflösungsvertrag zuzustimmen. Jedoch Achtung! Es ist kein Geheimnis das die Unterzeichnung von einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld Sperrungen nach sich ziehen kann. Das Arbeitsamt sieht die Unterzeichnung von einem Aufhebungsvertrag wie eine Kündigung aus freien Stücken, also einer Kündigung bei der Sie entschieden haben den Arbeitsvertrag zu beenden. Während dieser Vergleich natürlich nur zum Teil korrekt ist, so steckt in der Annahme grundlegend mehr Wahrheit als beim ersten Anblick klar wird, denn nur durch Ihre Unterschrift wird der Aufhebungsvertrag gültig. Das Angebot durch den Arbeitgeber allein führt nicht zu einer Kündigung.

Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld Sperrungen

Es gibt in der Tat einige Ausnahmen, bei denen die Unterzeichnung von einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld nicht unmittelbar unmöglich macht oder in weite Ferne rückt. Eine Sperrung erfolgt wenn der Arbeitnehmer für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages keinen wichtigen Grund hatte. Dies wäre zum Beispiel die unmittelbare Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, für den Fall das der Aufhebungsvertrag nicht akzeptiert wird. In dieser Situation ist ohnehin das Ende des Arbeitsverhältnis unvermeidbar und der Arbeitnehmer hat natürlich ein logisches Interesse daran, sich die Abfindung zu sichern.

In der Regel werden die Sperrungen, falls Sie verhängt werden, für drei Monate vergeben. Hierbei wird der Bezug für drei Monate ausgesetzt bzw. beginnt erst nach drei Monaten der Arbeitslosigkeit, was ohne Ersparnisse oder ausreichende Abfindung eine sehr empfindliche Strafe für den betroffenen sein kann. Ebenfalls wichtig daher zu beachten, dass der Aufhebungsvertrag nicht mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Datieren Sie das Inkrafttreten des Aufhebungsvertrages auf den Zeitpunkt, zu dem die betriebsbedingte Kündigung hätte erfolgen können. So ist sichergestellt, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Achten Sie darauf und setzen Sie dies dem Arbeitgeber als Bedingung, um durch den Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld Sperren zu vermeiden.

Ebenfalls wichtig, damit nicht der Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld Sperrungen verursacht, ist die Höhe der gezahlten Abfindung. Der gesetzliche Rahmen zur Orientierung sieht vor, dass bei der Abfindung pro Jahr, dass das Angestelltenverhältnis gedauert hat, ein halber Monatslohn gezahlt werden. Wenn der Mitarbeiter also pro Monat 2500 Euro brutto verdient hat und 4 Jahre im Betrieb war, würde er zum Beispiel eine Abfindung von 5000 Euro erhalten.

 

Beratung durch Experten

Wenn Sie in der Situation sind, in der eine betriebsbedingte Kündigung droht, sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, Kontakt aufnehmen. Im Regelfall sollten anfallende Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden, insofern eine abgeschlossen wurde. Es ist sehr schwierig eine allgemeine Empfehlung zum optimalen Verhalten und Umgang mit einer solchen Situation zu geben, da eigentlich jede Geschichte anders und individuell ist. Bevor Sie durch einen solchen Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld Bezüge nicht erhalten, unbedingt etwas Bedenkzeit beim Arbeitgeber erbitten und dann die möglichen Folgen mit einem Anwalt oder dem Arbeitsamt selbst absprechen. Schildern Sie Ihre Situation und die genauen Umstände und wägen Sie ab, was es zu tun gilt. Auf diesem Weg sichern Sie sich ab, laufen nicht Gefahr eine unkluge Entscheidung zu treffen und gehen auch nicht das Risiko einer Sperrung ein.