Aufhebungsvertrag Ausbildung

Aufhebungsvertrag AusbildungEin Aufhebungsvertrag der eine Ausbildung beendet, im beidseitigen Einvernehmen natürlich, unterscheidet sich nicht sonderlich von einem Aufhebungsvertrag für andere Arbeitsverhältnisse. Immerhin ist auch ein Ausbildungsvertrag ein vollwertiger Arbeitsvertrag, der ähnliche Rahmenbedingungen setzt. Wesentlicher Unterschied ist meist das Gehalt sowie einige Angaben die speziell für die Ausbildung notwendig sind. Der Ausbilder verpflichtet sich zum Beispiel dem Auszubildenden wirklich etwas beizubringen. Wir bieten einen kostenlosen Muster Aufhebungsvertrag Ausbildung, der einen Ausbildungsvertrag auflöst.

 

Aufhebungsvertrag Ausbildung anfordern

Der Aufhebungsvertrag steht in verschiedenen Versionen und Dateiformaten(Word, Apple, OpenOffice) zur Verfügung. Jede Datei wurde für eine Office Umgebung optimiert, welche dem Link und der Dateiendung entnommen werden kann. Wir versuchen jede Plattform so gut es gut zu unterstützten. Es ist uns jedoch leider nicht möglich alle verfügbaren Office Anwendungen in den verschiedenen Versionen zu testen. Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, sind wir für eine Rückmeldung sehr dankbar!

Über das folgenden Formular kann der „Aufhebungsvertrag Ausbildung“ bezogen werden. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich.

Auszug Aufhebungsvertrag Ausbildung

Auszug Aufhebungsvertrag Ausbildung

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Hinweis: Der Download ist kostenlos. Wir können jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Die Verwendung der angebotenen Dokumente erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Aufhebungsvertrag ergänzen/anpassen

Der „Aufhebungsvertrag Ausbildung“ muss natürlich nach dem erfolgreichen Download angepasst werden. Einige Angaben sind zu ergänzen, andere müssen angepasst werden.So ist zwingend notwendig alle offenen Angaben zu ersetzen oder die betreffenden Passagen zu streichen, sollten Sie nicht benötigt werden. Vielleicht bestehen keine weitere Ansprüche auf eine Vergütung oder es ist gar kein Resturlaub mehr vorhanden welcher ausgeglichen werden muss? In dem Fall empfehlen wir auf die Klausel zu verzichten. Achten Sie jedoch auf die Nummerierung der Klauseln. Die sollte weiterhin fortlaufend sein.

Nicht streichen dürfen Sie die Angaben zum qualifizierten Arbeitszeugnis, denn jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Dies gilt auch für Auszubildende. Wurde im Ausbildungsvertrag keine Geheimhaltungspflicht oder Wettbewerbsklausel vereinbart, was eher selten der Fall ist, kann auch diese Passage gestrichen werden. Zudem muss die Liste der Papiere, welche durch die Firma noch dem/der Auszubildenden auszuhändigen sind, kontrolliert und eventuell korrigiert werden. Diese sollte natürlich ordnungsgemäß sein.

Der Ausgleich verbleibender Ansprüche ist ebenfalls wichtig und darf nicht gestrichen werden. Er ist das Kernstück und die zentrale Vereinbarung im Aufhebungsvertrag. Diese Klausel bewirkt, dass der/die Auszubildende keine weiteren Ansprüche auf Vergütung hat. Ebenso hat dadurch die Firma keinen Anspruch mehr auf zu erbringende Leistungen.