Auflösungsvertrag

AuflösungsvertragDas rechtliche Instrument Aufhebungsvertrag ist auch unter der Bezeichnung Auflösungsvertrag bekannt. Hier handelt es sich um Synonyme, die austauschbar verwendet werden können. Im Endeffekt sind beide Vorgänge auf die jeweils der Name anspielt identisch. Die Auflösung eines Vertrages ist gleichbedeutend mit der Aufhebung eines Vertrages. Bei beiden Aktionen besteht das Ziel darin, einen bestehenden Vertrag ungültig zu machen, ihn zu annulieren und unwirksam zu machen. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Auflösungsvertrag als Vorlage an, mit dem Sie eigene Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträge innerhalb von wenigen Minuten vorbereiten können. Anschließend fehlen nur noch die Unterschriften der beiden Parteien.

 

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Der Auflösungsvertrag steht hier für Sie zum Download bereit. Als praktisches Word-Dokument können Sie das Muster nach Ihren Wünschen anpassen und verändern. Vergessen Sie nicht, sich vor dem Download zu unserem Newsletter anzumelden.








 

Hinweis: Wir übernehmen für die Auflösungsvertrag Muster keine Haftung. Die Verwendung erfolgt deshalb ausdrücklich auf eigene Gefahr hin.

 

Auflösungsvertrag aus Arbeitgebersicht

Ein Auflösungsvertrag ist für Arbeitgeber in verschiedener Hinsicht positiv. Ein Instrument, dass speziell bei geplantem oder erforderlichem Stellenabbau genutzt werden kann um die Prozesse zu vereinfachen bzw. zu beschleunigen. So ist zum Beispiel für die Schließung von einem Aufhebungsvertrag nicht die Zustimmung vom Betriebsrat erforderlich. Der Arbeitnehmer entscheidet hier für sich selbst und muss in eigenem Interesse handeln. Das kann für den Arbeitgeber angenehm sein.

Außerdem muss bei notwendigem Stellenabbau keine Sozialauswahl erfolgen, um einen Auflösungsvertrag mit einem Arbeitnehmer zu schließen. Hierbei einigen sich ja beide Parteien auf die Aufhebung des Arbeitsvertrages. Daher kann es bei notwendigem Stellenabbau optimal sein, gezielt Mitarbeiter anzusprechen und diesem einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Es gibt in solchen Situationen ansonsten hin und wieder das Problem, dass Mitarbeiter durch einen Sozialplan bevorzugt entlassen werden müssen, die eigentlich für die Firma und das Unternehmen „wertvoller“ sind als die vom Sozialplan ausgewählten Personen. Durch das Angebot einer Abfindung lassen sich jedoch häufig die gewünschten Kandidaten locken.

Zudem stehen einem Auflösungsvertrag keinerlei Hürden aus der Sicht des Kündigungsschutzgesetz (KschG) im Weg. Jeder Arbeitnehmer, der den Aufhebungsvertrag aus freiem Willen unterschreibt, kann darüber aus einem Unternehmen gebracht werden. Das nimmt auch Betriebsräte, schwangere Frauen, Schwerbehinderte und junge Mütter nicht aus. Durch in Kraft treten des Auflösungsvertrages müssen keine Kündigungsfristen berücksichtigt werden. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis kann so sehr zeitnah beendet werden, wenn es zum Beispiel wirtschaftliche Umstände erforderlich machen sollten.

 

Nachteile für Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer sollte sich unbedingt darüber im klaren sein, dass ein Aufhebungsvertrag für ihn durchaus negative Konsequenzen haben kann. Das Arbeitsamt sieht die Aufhebung eines aktuellen Arbeitsvertrages ggf. als Kündigung aus eigenem Willen heraus. Dadurch entsteht evt. eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit gibt es keine Bezüge vom Arbeitsamt und kein Arbeitslosengeld. Das bedeutet, Sie müssen entweder von Ersparnissen leben oder zeitnah eine neue Beschäftigung finden. Natürlich wurde das Instrument der Abfindung auch deshalb geschaffen. Jedoch reicht diese nach Abzug von Steuern bei weitem nicht bei jedem Arbeitnehmer für die Überbrückung von knapp drei Monaten.